Sicherheit im Betrieb

Gestellung einer Arbeitssicherheits­fachkraft

Die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz­vorschriften geben dem Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes vielfältige Aufgaben bezüglich der Sicherheit und dem Gesundheits­schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz auf. Nach DGUV Vorschrift 2 § 2 hat der Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes eine Arbeitssicherheitsfachkraft zu bestellen.
Die Arbeitssicherheitsfachkraft muss die laut Arbeitssicherheitsgesetz geforderten Anforderungen erfüllen.

Wir stellen für Ihr Unternehmen die externe Arbeitssicherheitsfachkraft. Unsere erfahrenen Fachkräfte, die auch seit vielen Jahren Betriebe verschiedenster Art betreuen, stellen für Sie die Rechtskonformität sicher.

Unsere Dienstleistungen im Detail:


  • Gestellung einer Arbeitssicherheitsfachkraft
  • Vor-Ort-Einsatzstunden aufgrund der BG-Vorschriften
  • Unterstützen von Unternehmern, Sicherheits­beauftragten und Beschäftigten im Wahrnehmen der jeweiligen Arbeitsschutz-Vorschriften, wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, Chem.-Gesetz, GefStoffV
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie mit dem Betriebsrat
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Erstellen der Gefährdungsanalysen nach § 5 ArbSchG
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen
  • Durchführen, der durch die Vorschriften ge­forderten Unterweisungen mit deren Dokumentation (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV)
  • Vorbereitung und Durchführung von ASA-Sitzungen
  • Ermitteln und Überwachen, evtl. Durchführen von prüfpflichtigen Anlagen und Geräten nach BGV und BetrSichV, evtl. Durchführung dieser Prüfungen
  • Ausbildung zum Staplerfahrer, zum Kranfahrer und an der Hubarbeitsbühne inkl. der geforderten jährlichen Unterweisung nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
  • Integrieren neuer / geänderter Regelungen 
Wir unterstützen Sie gerne auch nur punktuell, z.B. Unternehmer, die im Unternehmer­modell die Aufgabe in Eigenregie durchführen.
Arbeitssicherheit macht auch vor dem Büro nicht halt. Beurteilung ergonomischer Grundsätze. In Vor-Ort-Begehungen ermitteln wir Ihren derzeitigen Stand und beraten Sie gerne.
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Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. 
Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.




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