Gefahrgut / Gefahrstoffe

Gestellung eines externen 
Gefahrgutbeauftragten

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besagt, dass jeder Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes, der eine Mengenschwelle bei der Beförderung von gefährlichen Gütern mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen überschreitet (Empfang, Transport), muss einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Dies kann ein interner oder externer Gefahrgutbeauftragter sein.
Ob in Ihrem Betrieb ein Gefahrgutbeauftragter notwendig ist, ermitteln wir gerne für Sie.

Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Gefahrgutbeauftragten. Unsere, seit langen Jahren in dieser Materie arbeitenden Mitarbeiter, die auch seit vielen Jahren Betriebe betreuen, stellen für Sie die Rechtskonformität sicher.

Unsere Dienstleistungen im Detail:


  • Gestellung eines externen Gefahrgut­beauf­tragten nach GbV § 1 für die Verkehrs­­träger Straße, Schiene, See und Luft
  • Vororteinsatzstunden je nach GG-Tätigkeiten nach GGVSE § 9 als Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Halter und Verkehrsträger in Abhängigkeit des Gefahrgutaufkommens
  • Übernahme aller in der Anlage 1 zur GbV genannten Aufgaben
  • innerbetriebliche Schulung von beauftragten Personen allen am Gefahrguttransport beteiligten Personen
  • Überwachen derjenigen Mitarbeiter, die mit Gefahrgutaufgaben betraut sind
  • Erstellen aller erforderlichen schriftlichen Dokumentationen
  • Integrieren neuer oder geänderter Regelungen je Verkehrsträger
Wir unterstützen Sie jederzeit bei außergewöhnlichen Gefahrgutproblematiken und suchen mit Ihnen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.
Nach einer gemeinsamen Betriebsbegehung Ihres Betriebes und Ermittlung der erforderlichen Pflichten­erfüllung kann auf Wunsch ein detailliertes Angebot erstellt werden.
Haben Sie Fragen?

Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. 
Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.




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