ERDBAU-

MASCHINENFÜHRER

Schulung • Jährliche Unterweisung

Grundpflichten der Unternehmer im Arbeitsschutz

Anforderung an den Maschinenführer“ der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 – Betreiben von Erdbaumaschinen – ist das selbstständige Führen von Erdbaumaschinen nur volljährigen und körperlich/geistig geeigneten Personen erlaubt, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zu den Grundpflichten der Unternehmer im Arbeitsschutz zählt die Auswahl des geeigneten Personals für die jeweilige Tätigkeit (§ 7 ArbSchG). Für das selbstständige Führen von Erdbaumaschinen (z. B. Hydraulikbagger und Radlader) ist zudem zu beachten, dass damit nur Fahrer und Fahrerinnen beauftragt werden dürfen, die:

 

» mindestens 18 Jahre alt sind

» für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind

» im Führen der Maschine qualifiziert und unterwiesen sind

» dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben

» von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen
   (z. B. Qualifizierung im Rahmen des DGUV Grundsatzes 301-005)

Unser Seminar wir nach dem Grundsatz 301-005 durchgeführt und berichtigt Sie anschließend einen Erdbaumaschinen zu bedienen.

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