ÄRZTLICHE

UNTERSUCHUNGEN

für Berufskraftfahrer/innen

Terminvereinbarung: nur telefonisch

Ärztliche & augen­ärztliche
Unter­suchung für
Führer­schein­verlänger­ungen

Nach Fahrerlaubnis­verordnung (Anlage 5 Nr. 1) müssen alle Bewerber für Erteilung oder Verlängerung einer Fahr­erlaubnis eine ärztliche Führerschein­untersuchung nachweisen.

Diese Untersuchungen sind not­wendig
bei Führerschein­verlängerungen für

» LKW-Fahrer (Klassen C, C1, CE, C1E)

» Busfahrer (Klassen D, D1, DE, D1E)

» Taxi-, Rettungs- und Krankenwagenfahrer (Fahrgastbeförderung)

DIE UNTERSUCHUNG UMFASST

» Blutdruck messen

» Urinprobe, die auf Eiweiß und Zucker untersucht wird

» Ärztliche Führerscheinuntersuchung: allgemeiner Gesundheitszustand, Vorerkrankungen

» Perimetrische Untersuchung (Untersuchung des Gesichtsfeldes: das Gesichtsfeld ist der Bereich des Sehens, der erfasst wird, wenn der Proband weder Kopf noch Augen bewegt)

»  Seh- und Hörtest

» Reaktionstest: notwendig bei Bus- und Taxifahrern (alle Fahrer im Bereich Personenbeförderung)

Wichtiger Hinweis:

Wir unterstützen Sie gerne auch nur punktuell, z.B. Unternehmer, die im Unternehmer­modell die Aufgabe in Eigenregie durchführen.
Arbeitssicherheit macht auch vor dem Büro nicht halt. Beurteilung ergonomischer Grundsätze. In Vor-Ort-Begehungen ermitteln wir Ihren derzeitigen Stand und beraten Sie gerne.

Neugierig?

Gleich ein Beratungsgespräch vereinbaren!

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