LASERSCHUTZ-

BEAUFTRAGTER

Sicherheit im Betrieb

Gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) ist ein Laserschutzbeauftragter vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 schriftlich zu bestellen.

Welche Aufgaben hat der Laserschutzbeauftragte?

» Beratung bei der Beschaffung geeigneter Lasereinrichtungen

» Überprüfung der Lasereinrichtungen

» Auswahl und Beratung bei den technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen

» Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

» Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Lasern

UNTERWEISUNGSPFLICHT DER EINGESETZTEN MITARBEITER:

Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B2) verlangt beim Betrieb von Lasern u. a. :

» Unterweisung der Mitarbeiter 

» Wiederholung der Unterweisung mindestens einmal jährlich 

» Anzeige der Laser (Klassen 3R, 3B und 4) bei Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt

Inhalt der Unterweisung:

» Unterweisung der Mitarbeiter 

» Schutzmaßnahmen 

» Verhalten im Laserbereich und im Schadensfall

» Beschilderung der Laserbereiche

Neugierig?

Gleich ein Beratungsgespräch vereinbaren!

© 2025 Berufskraftfahrer Akademie Allgäu GmbH

Nach oben scrollen
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind. Zur Datenschutzübersicht