TRAIN THE

TRAINER

Fortbildung

Ausbilder und Ausbilderinnen, die Fahrerinnen und Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Mit der Änderung des BKrFQG vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert.

Die Aktualisierung umfasst eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.

Die Zielgruppe unserer Fortbildung sind:

» Ausbilder und Ausbilderinnen von BKF Schulungen nach dem BKrFQG

» Verkehrsleiter (Rechtsgrundlage für die regelmäßige Weiterbildung für Verkehrsleiter VO (eG) 1071/2009)

» Geschäftsführer / Inhaber

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