AUSBILDUNG

BRANDSCHUTZHELFER

Ausbildung / Unterweisung

Sinn dieser Ausbildung / Unterweisung ist, den Teilnehmern, die Aufgaben des Brandschutz- und des Evakuierungshelfers ausüben bzw. ausüben sollen, Kenntnisse über das Verhalten im Brandfall, über die Handhabung der Feuerlöscher, die Alarmierung sowie die Einweisung und Unterstützung der Feuerwehr und der Rettungsdienste zu vermitteln.

Die Ausbildungsinhalte sind:

» Vorbeugender Brandschutz

» Physikalische Grundlagen der Verbrennung

» Verhalten im Brandfall

» Feuerlöschaufbau und Funktion

» Brandbekämpfung mit Feuerlöschern 

» Praktische Feuerlöschübung

Die rechtlichen Grundlagen sind:

» § 10 ArbSchG

» ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

» DGUV Vorschrift 1

» DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I5182)

» Auszug aus der ASR A2.2 
(Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.)

In der DGUV Information 205-023 wird eine Wiederholungsschulung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen. Maximal 15 Teilnehmer pro Ausbildungsgruppe. Jeder Teilnehmer erhält eine entsprechende Teilnehmerbescheinigung.

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