Jährliche Unterweisung

Gefahrgut

Eine Sicherheitsunterweisung über Risiken und Gefahren bei der Beförderung, der Beladung und der Entladung durch Gefahrgüter bezüglich einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss vor der Übernahme der Aufgaben/Verantwortlichkeiten erfolgt sein. Am 1. September 2011 ist die neue GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) in Kapitel 1.3 geregelt.
Auch geprüfte Fachkräfte der Gefahrgutbeförderung müssen in regelmäßigen Abständen innerbetrieblich unterwiesen werden. Möglichst jährlich, mindestens aber im Zweijahresrhythmus da sich die Gefahrgutvorschriften alle 2 Jahre ändern. Die ADR-Card (Ausbildungsnachweis) allein ist nicht ausreichend. Für andere Fahrerinnen und Fahrer, die Gefahrgut unter Freistellung befördern, Ladepersonal und andere am Gefahrguttransport beteiligte Personen ist die innerbetriebliche Unterweisung besonders wesentlich. Auch verantwortliche Personen benötigen eine Schulung. Eine Dokumentation der Unterweisung/Schulung ist schriftlich festzuhalten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Unterweisungsinhalte (ADR-Kapitel 1.3):


  • Eine Einführung in die allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter.
  • Eine aufgabenbezogene Unterweisung entsprechend den Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Eine sicherheitsbezogene Unterweisung.
Diese ergänzenden Schulungen / Unterweisungen bieten wir regelmäßig an. 
Sie geben Ihnen auch in diesem Bereich Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. 
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